Unsere Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit und Hinweise zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wir möchten, dass unsere Website für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar ist. Wir arbeiten daran, unsere digitalen Inhalte und Funktionen barrierearm und – soweit gesetzlich erforderlich – barrierefrei bereitzustellen.
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder eine Funktion nicht vollständig zugänglich ist, kontaktieren Sie uns bitte:
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Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Die Zweite Haut GmbH muss daher vor dem Livegang anhand der aktuellen Beschäftigtenzahl und Unternehmenskennzahlen prüfen, ob die Ausnahme tatsächlich greift. Falls sie nicht greift, muss nicht nur diese Seite, sondern der Online-Shop einschließlich relevanter Informationen und Funktionen die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Quelle: Zweite Haut GmbH – Finaler Arbeitsentwurf Rechtstexte für Website & Online-Shop, Stand August 2026.